Installationskontrolle
Haben Sie eine Aufforderung für die Installationskontrolle erhalten und haben Fragen dazu? Hier finden Sie Antworten zum Vorgehen, Fristverlängerungen und vieles mehr.Ihre Sicherheit steht an erster Stelle
Die NIV regelt nebst den Pflichten der Eigentümerschaft auch die Aufgaben des Netzbetreibers – für Sie ist das WWZ. Wir sind dazu verpflichtet, Sie aufzufordern, die Installationen spätestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode prüfen zu lassen. Die Kopie des Sicherheitsnachweises bewahren wir auf.
Ihre Installationskontrolle Schritt für Schritt erklärt
- Schriftliche Aufforderung
Sie erhalten von WWZ eine schriftliche Aufforderung zur periodischen Kontrolle und einreichen des Sicherheitsnachweises.
- Kontrollfirma beauftragen
Sie beauftragen eine Firma Ihrer Wahl, um die Kontrolle durchzuführen. Beachten Sie, dass die kontrollierende Person nicht von einem Unternehmen ist, welches an der Planung, Erstellung, Änderung oder Instandhaltung der elektrischen Installationen beteiligt war. Eine Liste von Kontrollfirmen finden Sie unter www.esti.admin.ch.
- Durchführung Kontrolle
Die Kontrollfirma prüft Funktionalität, relevante Strom- und Isolationswerte Ihrer Anlagen und führt Sichtkontrollen der Leitungen und Steckdosen in sämtlichen Räumen durch. Die kontrollierende Person benötigt für die Kontrolle direkten Zugang zu allen Räumen (Steckdosen) sowie zu den Sicherungskästen. Entspricht alles den Anforderungen, erhalten Sie den Sicherheitsnachweis für Ihre Unterlagen. Bitte senden Sie oder der Kontrolleur anschliessend eine Kopie an WWZ.
- Mängelbehebung veranlassen
Stellt man Mängel fest, wird ein ausführlicher Bericht erstellt. Die Mängel müssen durch einen konzessionierten Elektroinstallateur behoben werden. Nach beheben der Mängel durch Ihre Elektroinstallationsfirma informiert diese die Kontrollfirma mit einer Erledigungsanzeige. Anschliessend wird der Sicherheitsnachweis ausgestellt.
- Nachweis aufbewahren & Kopie an WWZ zustellen
Bewahren Sie den Sicherheitsnachweis gut auf. Stellen Sie oder der Kontrolleur WWZ eine Nachweis-Kopie zu.
Fragen und Antworten zur bevorstehenden Kontrolle
Was ist ein Sicherheitsnachweis?
Wen kann ich mit der Kontrolle beauftragen?
Wer darf Mängel beheben?
Wie gehe ich vor, wenn ich die Eingabefrist nicht einhalten kann?
Wer bezahlt die Kontrolle?
Was mache ich mit dem Sicherheitsnachweis?
Wie oft findet die periodische Kontrolle statt?
- Alle 20 Jahre für Wohnbauten.
- Alle 10 Jahre für gewerblich genutzte Installationen wie Werkstätten, Bürogebäude, Läden, Kirchen, feuergefährdete Räume, landwirtschaftliche Betriebe oder Schreinereien.
- Alle 5 Jahre für Räume, in denen sich viele Menschen aufhalten, wie Warenhäuser, Schulhäuser, Kinos, Heime, Restaurants/Bars, Hotels, Arztpraxen oder Installationen nach Nullung Schema III.
- Alle 3 Jahre für Tankstellen.
- Jährlich für Baustellen und temporäre Installationen sowie Marktstände.
Wie ist der Eigentümerwechsel bzw. die Handänderung geregelt?
Was passiert, wenn der Sicherheitsnachweis unvollständig oder gar nicht eingereicht wird?
Muss ich die Kontrolle bei einem geplanten Umbau auch durchführen lassen?
Bei Wohnbauten mit einer Kontrollperiode von 20 Jahren genügt die Schlusskontrolle der gesamten elektrischen Installationen des Elektroinstallateurs.
Sind Anlagen mit einer Kontrollperiode von weniger als 20 Jahren mit den Installationsarbeiten betroffen, muss zusätzlich eine unabhängige Abnahmekontrolle durchgeführt werden. Die Eigentümerschaft ist dazu verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine solche Abnahmekontrolle von einem berechtigten Kontrollorgan durchführen zulassen.
Nebst Anlagen mit weniger als zwanzig jähriger Kontrollperiode, müssen Energieerzeugungsanlagen, z. B. Photovoltaikanlagen, ebenfalls einer Abnahmekontrolle unterzogen werden.