WWZ passt Gastarife an
Standardmässig mehr Biogas
Gemäss den Mustervorschriften im Energiebereich (MuKEn 2014) gilt in den meisten Kantonen beim Heizungsersatz, dass der Energiebedarf künftig durch mindestens 10 Prozent erneuerbare Energie abgedeckt werden muss. Mit der Erhöhung des Biogasanteils auf 10 Prozent im WWZ-Standardprodukt und einer einfachen Upgrade-Möglichkeit auf 20 Prozent (und auch mehr) bietet WWZ ihren Kundinnen und Kunden im Haushalts-/Gewerbesegment passgenaue Lösungen für ihren Wohnkanton.WWZ informiert alle Gaskundinnen und -kunden schriftlich über die Tarifanpassung.