Individuell & erneuerbar
Profitieren Sie von unseren klimafreundlichen Energielösungen im Bereich Erd- und Biogas – 100 Prozent erneuerbar.Häufige Fragen
Alle FAQsWas ist Biogas?
Woher stammt das Schweizer Biogas von WWZ?
WWZ bezieht das Biogas von der ARA Schönau in Lindencham sowie bei Bedarf bei anderen ausgewählten Lieferanten aus der Schweiz. Wir beziehen ausschliesslich Biogas, welches aus organischen Abfallstoffen und Klärschlamm in der Schweiz gewonnen wird. Wir beziehen kein Biogas aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. aus Mais, weil wir dies als ethisch bedenklich ansehen. Wir wollen keinesfalls eine Konkurrenz zu Lebens- oder Futtermitteln aufbauen.
Gibt es dafür genügend Biogas?
WWZ kann bei Bedarf auch zusätzlichen im Ausland zusätzliches Biogas beschaffen, was aber momentan nicht der Fall ist.
Kann Biogas zukünftig für den Heizungsersatz eingesetzt werden?
Ihre Vorteile
- Hausanschluss und Installationen für Erdgas benötigen wenig Platz
- Raumgewinn – Tankraum kann anderweitig genutzt werden
- Energie ist rund um die Uhr verfügbar
- Keine Vorfinanzierung der Energie
- Abrechnung erfolgt nach effektivem Verbrauch
- Geringe Unterhaltskosten im Betrieb
- Mit anderen erneuerbaren Energien kombinierbar
- Tiefer Anteil an grauer Energie – kein Transport auf Strasse
- Das umweltfreundliche Biogas verhält sich in der Anwendung gleich wie Erdgas – zusätzliche Investitionen sind nicht nötig.
Unsere Verbrauchssegmente
WWZ S | bis 100'000 kWh Jahresverbrauch |
WWZ M | zwischen 100'000 kWh und 1 GWh Jahresverbrauch |
WWZ L | zwischen 1 und 5 GWh Jahresverbrauch |
WWZ XL | über 5 GWh Jahresverbrauch |
Unsere Produkte
WWZ Ökogas 10 | 10 % Ökogas / 90 % Erdgas (Standard bei WWZ S) |
WWZ Ökogas 20 | 20 % Ökogas / 80 % Erdgas |
WWZ Biogas CH | 100 % Biogas, lokal produziert im Kanton Zug |
WWZ Fossil | 100 % Erdgas |
So funktioniert Biogas
Heizungsersatz und MuKEn
Für Heizungssanierungen geben die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich, kurz MuKEn, die Handlungsoptionen vor. In den meisten Kantonen gelten für Gebäude, die nicht nach Minergie zertifiziert sind und eine schlechtere Gesamtenergieeffizienz als Klasse D erreichen, die Umsetzung einer der elf Standardlösungen der MuKEn 2014 beim Heizungsersatz. Dabei wird entweder der Energieverbrauch um mindestens 10% gesenkt oder der Energiebedarf durch mindestens 10% erneuerbare Energie abgedeckt.
MuKEn Heizungsersatzlösung im Kanton Zug
Die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn) 2014 diente als Vorlage für die Umsetzung der Energievorschriften in den einzelnen Kantonen. Seit Februar 2024 wird diese im Rahmen der Revision des kantonalen Energiegesetzes erweitert im Kanton Zug umgesetzt. Die Sanierung der bestehenden Gasheizung unterliegt, gemäss dem kantonalen Energiegesetz, neuen Anforderungen bei Komfortwärme. Beim Einsatz von leitungsgebundenem Gas muss nachgewiesen werden, dass über die gesamte Lebensdauer des Wärmeerzeugers mindestens 40% Biogas eingesetzt wird. Zudem muss das Biogas in Anlagen im Kanton Zug oder in angrenzenden Kantonen erzeugt und von diesen ins Gasnetz eingespeist werden.Das Vernehmlassungsverfahren der Teilrevision des Energiegesetzes wird vom Parlament behandelt.
Produktewechsel
Versorgungsgebiet
Downloads
- Preisliste Biogas-CH ab Januar 2025 pdf (246.6KB)
- Preisliste Fossil/Ökogas ab Janauar 2025 pdf (110.6KB)
- Preisliste Biogas-CH AB Oktober 2024 pdf (768.5KB)
- Preisliste Fossil/Ökogas ab Oktober 2024 pdf (608.7KB)
- Preisliste Biogas-CH ab Juli 2024 pdf (99.5KB)
- Preisliste Fossil/Ökogas ab Juli 2024 pdf (113.1KB)
- Preisliste Biogas-CH ab März 2024 pdf (99.9KB)
- Preisliste Fossil/Ökogas ab März 2024 pdf (114.1KB)
- Preisliste Biogas-CH ab Januar 2024 pdf (99.8KB)
- Preisliste Fossil/Ökogas ab Januar 2024 pdf (114.1KB)
- Factsheet Gas-Biogas pdf (633.3KB)
- Höhere CO₂-Abgabe ab 2022 pdf (3.2MB)