Zum Inhalt springen

Die WWZ AG hat Ende 2021 mit sämtlichen Gemeinden im Kanton Zug neue Konzessionsverträge geschlossen. Diese sind seit 1. Januar 2022 in Kraft und haben eine Laufzeit von 25 Jahren. Damit ist die zuverlässige Versorgung der Bevölkerung und Wirtschaft im Kanton Zug mit Energie, Wasser und Telekommunikation auch weiterhin langfristig gewährleistet.

Konzessionsverträge werden zwischen Versorgungsunternehmen und Gemeinden geschlossen. Sie regeln das Recht des Netzbetreibers, öffentliche Strassen und Wege zum Bau und Betrieb von Versorgungsinfrastrukturen wie Verteilkabinen, Leitungen und dergleichen zu nutzen. Im Gegenzug ist dieser verpflichtet, sämtliche Verbraucherinnen und Verbraucher zu versorgen.

2021 haben die WWZ AG und die Zuger Gemeinden ihre bestehenden Konzessionsverträge an die aktuellen und künftigen wirtschaftlichen und energiepolitischen Rahmenbedingungen angepasst. Diesen Verträgen ist Ende Jahr von den Gemeindeversammlungen zugestimmt worden.

WWZ ist Inkassostelle für Konzessionsabgaben

Einzelne Gemeinden erheben für die Nutzung des öffentlichen Bodens eine Konzessionsabgabe. WWZ agiert hierbei als Inkassostelle für das Gemeinwesen und verrechnet diese Abgabe der Bevölkerung eins zu eins weiter. Welche Zuger Gemeinden Konzessionsabgaben erheben und welche (teilweise) darauf verzichten, ist auf den Tarifblättern 2022 auf der WWZ-Website ersichtlich. Dort ist auch ein FAQ mit Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema aufgeschaltet.

Medienkontakt