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2018 steigt der Strompreis für Privat- und Gewerbekunden voraussichtlich um durchschnittlich 5,1 Prozent. Hauptgrund sind die höheren, vom Bundesrat noch festzulegenden Abgaben für erneuerbare Energien. Ohne diesen Zuschlag würde der Strompreis lediglich um 0,9 Prozent steigen. Der Erdgastarif bleibt unverändert.
Der Strompreis setzt sich aus einem Energietarif und einem Netztarif zusammen. Hinzu kommen die öffentlichen Abgaben für konzessionsvertragliche Leistungen von WWZ an die Gemeinden sowie für den vom Bundesrat festzulegenden Netzzuschlag zur Förderung u. a. der erneuerbaren Energien, der Grosswasserkraftwerke sowie der Forschung und des Gewässerschutzes.

Leicht tiefere Energietarife, leicht höhere Netztarife, höhere Abgaben

WWZ senkt 2018 trotz steigender Marktpreise die Energietarife beim Strom leicht. Möglich macht dies das diversifizierte Beschaffungsportfolio des Unternehmens.

Bei den Netztarifen stehen höhere Kosten bei den eigenen Netzen (Erneuerung Unterwerke Altgass und Herti) tieferen Systemdienstleistungstarifen (SDL) gegenüber. Letztere werden von der Swissgrid für den Betrieb des nationalen Übertragungsnetzes erhoben (neu 0,32 statt 0,40 Rp./kWh). Insgesamt steigen die Netztarife 2018 leicht an.

Bei den öffentlichen Abgaben steigt der Netzzuschlag voraussichtlich von 1,50 auf 2,30 Rp./kWh und ist der eigentliche Preistreiber für 2018. Die definitive Höhe des Zuschlags legt der Bundesrat im Rahmen der Umsetzungsmassnahmen für die Energiestrategie 2050 erst im 4. Quartal dieses Jahres fest.

In der Summe steigt der Strompreis für WWZ-Privat- und Gewerbekunden kommendes Jahr voraussichtlich um durchschnittlich 5,1 Prozent, wobei die Preisänderung je nach Verbrauchsmenge und -charakteristik unterschiedlich ausfällt.

Ausnahme: Regionaler Sonnenstrom wird günstiger!

Eine Ausnahme bildet WWZ-SonnenStrom, der mehr als 4 Prozent günstiger wird. Grund sind die gesunkenen Preise für Fotovoltaikanlagen sowie tiefere Rückliefertarife von WWZ an die Solarstromproduzenten für überschüssige Eigenproduktion.

Erdgaspreis unverändert

Die Erdgaspreise bleiben unverändert und beinhalten den seit dem 1. Januar 2016 gültigen Rabatt auf den Arbeitspreis in Höhe von 25 Prozent.

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