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Der Kanton Zug fördert den Ersatz von fossilen Heizungen mit erneuerbaren Energieträgern. Sie profitieren von attraktiven Beiträgen beim Anschluss an ein Wärmenetz. Neben dem Kanton leisten auch Gemeinden oder private Organisationen Förderbeiträge.

So gehen Sie vor, wenn Sie von Fördergeldern profitieren möchten:

  1. Beratung und Planung

    Lassen Sie sich durch eine Energieberatung/Impulsberatung über die Optionen eines Fernwärmeanschluss oder Contracting beraten und planen Sie die Umsetzung mit einer Fachperson von WWZ.
  2. Einreichung Fördergesuch

    Reichen Sie Ihr Fördergesuch inklusive abgeschlossener Anschlussvertrag vor Beginn der Sanierung ein.
  3. Umsetzung

    Setzen Sie die Sanierung innerhalb der vorgegebenen Frist um. Die Abrechnungsunterlagen müssen Sie spätestens 2 Jahre nach Erhalt einer Förderzusage beim Kanton einreichen.
  4. Auszahlung Förderbeitrag

    Nach Abschluss der Arbeiten für den Fernwärmeanschluss
    reichen Sie die Abrechnungsunterlagen ein und lösen so
    die Auszahlung des Förderbeitrages aus.

Hier zwei Beispiele für die Förderung:

Bei einem Fernwärmeanschluss eines Mehrfamilienhauses mit einer Wärmeleistung von 60 kW fördert der Kanton rund CHF 16’000.00.

Bei einem Fernwärmeanschluss einer Arealüberbauung mit einem Verbrauch von 600 kW fördert der Kanton rund CHF 114'000.00.

Wo finde ich Beratung?

Eine Übersicht aller Förderprogramme Energie 2022 des Kantons Zug und der Gemeinden finden Sie hier:

Kanton Zug:
https://zg.ch/de/planen-bauen/bauvorschriften/gebaeude-und-energie/foerderung

Übersicht Förderprogramme:
https://www.energiefranken.ch